Ausländische Studenten in Mannheim
Austauschstudenten, die im Rahmen der ABWL oder SBWL einen Leistungsnachweis benötigen, nehmen regulär an der Abschlussklausur teil. Andere Leistungsnachweise als die Klausur werden nicht erteilt.
Studenten der Universität Mannheim im Ausland
Für Anerkennungen von Leistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht werden, beachten Sie bitte, dass der Antrag auf Anerkennung in jedem Fall vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes gestellt werden muss. Nachträglich aus dem Ausland gestellte Anträge werden nicht bearbeitet.
Für Anerkennungen des ABWL-Moduls Finanzwirtschaft ist bis auf Weiteres nachfolgende Regelung der Zuständigkeit vereinbart. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
| Antragstellung im Kalenderjahr | Zuständig für die Anerkennung |
| HWS 2009 - FSS 2011 | LS für Corporate Finance, Prof. Maug, Ph.D. |
HWS 2011 | LS für ABWL, Risikotheorie, Portfolio Management und Versicherungswirtschaft, Prof. Dr. Albrecht |
Ab sofort (17.05.2006) gelten für die Anerkennung von Prüfungsleistungen im Ausland für die Speziellen Betriebwirtschaftslehren Bankbetriebslehre/Finanzierung und Versicherungsmanagement die folgenden Modalitäten:
1) Kern- und Ergänzungsblock werden von den jeweils zuständigen Fachvertretern getrennt anerkannt. Das im Rahmen eines Auslandsstudiums ins Auge gefasste Studienangebot muss stets vorab mit den Fachvertretern abgestimmt und von diesen anerkannt werden.
2) Für die SBWL Versicherungsmanagement bedeutet dies: Die Veranstaltungen Insurance I, Insurance II, Insurance III werden vom Lehrstuhl für Risikotheorie, Portfolio Management und Versicherungswirtschaft anerkannt.
3) Bei Wahl des Kernblocks (Insurance I + II) in Versicherungsmanagement können die beiden Veranstaltungen entweder nur gesamthaft in Mannheim oder gesamthaft im Ausland studiert werden. Bei Wahl des Gesamtangebots (Insurance I - III) in Versicherungsmanagement können im Ausland nur entweder die Module Insurance I + II zusammen oder die Module Insurance I - III zusammen studiert werden.
Für Anerkennungen bei Prof. Dr. Albrecht wenden Sie sich bitte persönlich an:
Anerkennungen in der SBWL: Dipl.-Kfm. Markus Huggenberger
Für die SBWL gilt: Dem ausgefüllten Antrag (Learning Agreement) sind die folgenden Unterlagen vollständig beizulegen:
- SBWL-Checkliste
- Kopien der Kursbeschreibungen (Syllabus) der Partnerhochschule. Die Kurse müssen einem dem Mannheimer Hauptstudium vergleichbarem Niveau entsprechen. Das Niveau des Kurses soll aus den Unterlagen hervorgehen. Grundkurse (undergraduate courses) sind nicht zulässig.
- Angaben über die Art der Prüfung (Klausur, Hausarbeit, Seminarvortrag etc.).
- Angaben über die Anzahl der Semesterwochenstunden. (SWS, nicht ECTS o.d.)
- Bei anderen als englischsprachigen Hochschulen: (unbeglaubigte) Übersetzung der Kursbeschreibung.
- Ausgefülltes Learning Agreement. Es wird empfohlen, Ersatzkurse anzugeben. Geben Sie ferner eine aktuelle Anschrift an, an die das Learning Agreement ggf. zugeschickt werden kann.
- Nachweis, dass es sich bei der ausländischen Hochschule um eine Partnerhochschule der Universität Mannheim handelt (beispielsweise Kopie der ersten Seite des Vorlesungsverzeichnisses). Prüfungsleistungen von anderen ausländischen wissenschaftlichen Hochschulen können nur in Ausnahmefällen angerechnet werden.
- Zulassungsbescheinigung entweder vom AAA oder der ausl. Partnerhochschule!
Allgemeine Hinweise
Die inhaltliche Kursabsprache wird in jedem Einzelfall persönlich vorgenommen. Eine Anerkennung ist nur vor Aufnahme des Studiums möglich. Eine nachträgliche Anerkennung wird nicht vorgenommen. Die Anerkennung einzelner Module der SBWL ist nicht möglich. Die anzuerkennenden Veranstaltungen werden individuell mit jedem einzelnen Studierenden abgesprochen. Eine früher einmal anerkannte Lehrveranstaltung muss aufgrund zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen nicht zwingend auch in der Zukunft anerkannt werden. Für die Anerkennung sind möglichst ausführliche Unterlagen (z.B. Course Outlines) über das gesamte Kursprogramm Bereich Versicherungs-/ Risikomanagement (SBWL) mitzubringen. Derartige Informationen erleichtern die Einordnung des/der gewünschten Kurse(s) hinsichtlich Inhalt und Schwierigkeitsgrad. Gehen Sie davon aus, dass es nach Ihrer Rückkehr zu Rückfragen kommen kann, bei denen eine Einsicht in die Kursunterlagen und Vorlesungsmitschriften gewünscht wird. Bringen Sie Ihre Studienunterlagen daher vollständig aus dem Ausland mit. Diese Einsicht in die Unterlagen hat insbesondere zum Ziel, Informationen über den Kurs und dessen zukünftige Anerkennung zu gewinnen. Die Anerkennung ist daran gebunden, dass ggf. aussagekräftige Unterlagen vorgelegt werden.
Weiteres Informationsmaterial
| Partneruniversitäten | [siehe Auslandsbüro] |
| Merkblatt für Studierende mit Interesse an einem Auslandsstudium | [.pdf] 14 kB |
| Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen | [.pdf] 8 kB |
| Learning Agreement | [.pdf] 8 kB |
| Gutachten | [.pdf] 10 kB |




